Wir haben uns mal durch die ganzen Infos und Guides der EU gelesen und fassen unsere Gedanken hier zusammen: Ab dem 27. September 2026 wird es für viele Gewerbetreibende verpflichtend: Ein neues EU-Label soll Verbraucher über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte informieren. Wer zusätzlich eine bestimmte Haltbarkeitsgarantie anbietet, muss ein weiteres Label verwenden. Das betrifft nicht nur große Online-Shops – sondern grundsätzlich auch kleine Ateliers, Nähereien und Handmade-Labels, die Waren an Verbraucher verkaufen.

Gerade für gewerbliche Näher*innen lohnt sich deshalb ein genauer Blick.

Neue EU-Labels für Gewährleistung & Garantie – was kleine Handmade-Labels jetzt wissen müssen

 

🧵 Was ändert sich?

Wichtig: Die neuen Labels schaffen keine neuen Gewährleistungs- oder Garantierechte. Die gesetzlichen Rechte der Kund*innen bestehen bereits heute.

Neu ist vor allem die verpflichtende, einheitliche Information vor dem Kauf.

Ab dem 27. September 2026 müssen Händler, die Waren an Verbraucher verkaufen, grundsätzlich das neue Gewährleistungslabel verwenden.

Und das betrifft eben auch das kleine Atelier, das beispielsweise:

  • selbst genähte Schultüten verkauft,
  • Kinderkleidung näht,
  • Taschen und Rucksäcke fertigt,
  • Kissen und Heimtextilien anbietet,
  • Accessoires oder andere Handmade-Produkte verkauft.

 

⚖️ Gewährleistung ist nicht dasselbe wie Garantie

Hier liegt eine wichtige Unterscheidung.

Gesetzliche Gewährleistung

Die gesetzliche Gewährleistung – genauer gesagt die gesetzliche Mängelhaftung – besteht automatisch. Sie ist keine freiwillige Leistung des Labels.

Bei neuen Waren beträgt die gesetzliche Frist grundsätzlich zwei Jahre. Sie betrifft Mängel, die bereits bei Übergabe der Ware vorhanden waren bzw. deren Ursache zu diesem Zeitpunkt bereits angelegt war.

Das bedeutet beispielsweise:

Eine Kundin kauft bei dir eine selbst genähte Tasche. Wenn sich kurze Zeit später eine Naht löst, ist nicht automatisch jeder Verschleiß ein Gewährleistungsfall. Entscheidend ist vielmehr, ob ein Sachmangel vorliegt und welche Ursache dahintersteht.

Garantie

Eine Garantie ist dagegen eine freiwillige zusätzliche Zusage.

Wenn du beispielsweise versprichst:

„Auf alle unsere Taschen geben wir fünf Jahre Haltbarkeitsgarantie.“

dann gehst du damit eine zusätzliche Verpflichtung ein.

Genau für bestimmte gewerbliche Haltbarkeitsgarantien von mehr als zwei Jahren, die kostenlos gewährt werden und sich auf die gesamte Ware beziehen, ist ab September 2026 das zusätzliche EU-GARAN-Label vorgesehen.

 

🏷️ Das neue Gewährleistungslabel

Das Gewährleistungslabel informiert Kund*innen über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

Es muss gut sichtbar und hervorgehoben dargestellt werden. Im stationären Geschäft kann beispielsweise ein gut sichtbarer Aushang genügen. Beim Online-Verkauf ist eine entsprechende Darstellung im Shop erforderlich.

Für einen kleinen Online-Shop bedeutet das also: Nicht einfach irgendwo im Impressum verstecken, sondern gut sichtbar verlinkt auf die Produktübersichtsseiten, den Warenkorb oder oben in der Haupt-Navigation. (der Guide ist zwar in Englisch, aber Beispiele zum Einbinden sind grafisch dargestellt)

Die EU stellt eine standardisierte Gestaltung zur Verfügung. Das Label enthält unter anderem einen QR-Code zu weiteren Informationen. Für die Online-Darstellung ist das Label farbig vorgesehen; bei einem Ausdruck gilt grundsätzlich eine Mindestgröße von DIN A4.

Das neue Gewährleistungslabel

 

🛍️ Was bedeutet das für dein Handmade-Business?

Wenn du beispielsweise auf deiner eigenen Website selbst genähte Schultüten verkaufst, solltest du deinen Shop rechtzeitig überprüfen.

Auf deine To-do-Liste gehört:

☑️ Prüfen, ob du Waren an Verbraucher verkaufst
☑️ Gewährleistungslabel ab dem 27.09.2026 im Shop einbinden
☑️ prüfen, wo es im Shop sinnvoll und gut sichtbar platziert wird
☑️ prüfen, ob du irgendwo mit einer freiwilligen Haltbarkeitsgarantie wirbst
☑️ falls ja: prüfen, ob zusätzlich das GARAN-Label erforderlich ist
☑️ Produktbeschreibungen, AGB und sonstige Rechtstexte auf widersprüchliche Garantieversprechen überprüfen

Die Pflicht gilt grundsätzlich auch beim Verkauf über Ladengeschäfte, Online-Marktplätze an Endkunden; reine B2B-Angebote sind dagegen nicht vom Label betroffen.

 

🎒 Und was ist mit selbst genähten Schultüten?

Gerade bei Schultüten ist ein genauer Blick auf die eigenen Werbeaussagen sinnvoll.

Wenn du deine Schultüten beispielsweise als „besonders langlebig“, „für viele Jahre geeignet“ oder „garantiert haltbar“ bewirbst, solltest du genau darauf achten, ob daraus ein freiwilliges Garantieversprechen entstehen kann.

Eine normale Aussage wie „hochwertig verarbeitet“ ist natürlich nicht automatisch eine Garantie. Problematisch wird es vielmehr, wenn du konkrete und verbindliche Zusagen zur Haltbarkeit machst.

Unser Tipp: Versprich nicht leichtfertig eine zusätzliche Garantie, wenn du sie gar nicht anbieten möchtest. Denn eine freiwillige Garantie kann zusätzliche Verpflichtungen auslösen.

 

🧵 Kleine Labels sind trotzdem professionelle Unternehmen

Gerade im Handmade-Bereich hört man schnell:

„Aber ich bin doch nur ein kleines Atelier.“

Für die gesetzlichen Informationspflichten ist die Größe deines Unternehmens jedoch nicht der entscheidende Punkt. Verkaufst du gewerblich Waren an Verbraucher, solltest du dich mit den Vorgaben auseinandersetzen.

Das Gute: Du musst deshalb nicht dein gesamtes Branding neu erfinden. Die EU stellt die offiziellen Label-Vorlagen kostenlos bereit. Die Europäische Kommission hat dafür auch praktische Leitlinien sowie die Label-Dateien in verschiedenen Formaten veröffentlicht.

 

📋 Deine Checkliste für Atelier & Laden

Online-Shop:
🏷️ Gewährleistungslabel gut sichtbar integrieren
🏷️ Garantieversprechen überprüfen
🏷️ gegebenenfalls GARAN-Label ergänzen

Eigenes Ladengeschäft / Atelier:
🏷️ Gewährleistungslabel gut sichtbar im Verkaufsraum anbringen
🏷️ Kund*innen müssen die Information ohne besondere Hürde wahrnehmen können
🏷️ bei einer entsprechenden freiwilligen Haltbarkeitsgarantie zusätzlich GARAN-Vorgaben prüfen

Verkauf auf Märkten & Messen:
Auch hier sollte geprüft werden, wie die Informationspflichten beim konkreten Verkaufsauftritt umgesetzt werden müssen. Gerade wer regelmäßig auf Märkten verkauft, sollte sich deshalb nicht nur um Preisschilder und Zahlungsabwicklung kümmern, sondern auch seine Verbraucherinformationen im Blick behalten.

Für kleine Handmade-Labels heißt das: Die neuen Regeln sind kein reines Online-Shop-Thema. Auch dein kleines Atelier oder dein Verkaufsraum ist betroffen, wenn du dort Waren an Verbraucher verkaufst.

 

📌 Ab 27. September 2026: Das solltest du dir merken

Ein Label ist grundsätzlich Pflicht:

🏷️ Gewährleistungslabel → informiert über das gesetzliche Gewährleistungsrecht.

Ein zweites kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen hinzu:

🏷️ GARAN-Label → wenn für die Ware eine entsprechende freiwillige gewerbliche Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren besteht.

Und noch wichtiger: Die beiden Dinge nicht miteinander verwechseln.

Gewährleistung = gesetzlich vorgeschrieben
Garantie = freiwillige zusätzliche Zusage

 

💡 Unser Fazit

Der 27. September 2026 ist kein Termin, den man als kleines Handmade-Label einfach ignorieren sollte. Wer einen eigenen Online-Shop oder Ladengeschäft betreibt, sollte die Einbindung jetzt prüfen, damit am Stichtag nicht hektisch nachgebessert werden muss.

Und wie bei allen rechtlichen Themen gilt: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und keine individuelle Rechtsberatung. Bei Unsicherheit über den eigenen Shop, Garantieversprechen oder die konkrete Umsetzung sollte fachkundiger rechtlicher Rat eingeholt werden.

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